Dürfen allgemein gebräuchliche Begriffe markenrechtlich geschützt werden? Mit dieser Frage hatte sich im Frühjahr diesen Jahres bereits das Landgericht in Leipzig befasst. Konkret ging es um den Begriff “Gondwana”. Der Leipziger Zoo hatte sich 2003 eine Wort-Bild-Marke mit dem Begriff “Gondwana-Land” für sein gleichnamiges, noch im Bau befindliches Tropenhaus schützen lassen und war nun als Kläger gegen den saarländischen Freizeit- und Themenpark “Gondwana – Das Prähistorium” vorgegangen. Eingeklagt werden sollte die Unterlassung der Verwendung des Begriffes “Gondwana”. Der Park im Saarland hatte Ende 2008 eröffnet und betreibt u.a. zwei Internetseiten unter Verwendung des Begriffs “Gondwana” in der Adresse. Das Landgericht entschied gegen den Leipziger Zoo und folgte damit der Argumentation der Beklagten, dass “Gondwana” einen allgemein gebräuchlichen Begriff darstelle, der markenrechtlich nicht geschützt werden könne. Der Zoo ging in Berufung. Heute gab es eine Entscheidung am Oberlandesgericht in Dresden. (weiterlesen …)